BKrFQG-Kurs für LKW Fahrer (Modul 1-5)

Kursdetails

Dieser Kurs ist sowohl für Arbeitssuchende als auch für Firmen geeignet.

Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Sie betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE unterwegs sind.

Der Fahrer muss die Weiterbildung Lkw oder Bus im Inland oder in dem EU-Mitgliedsland erwerben, in dem er beschäftigt ist. Dafür absolviert der Fahrer 35 Stunden Schulung in Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden (zum Beispiel 5 mal 7 Stunden).
Als Nachweis der Weiterbildung wird dem Fahrer, wenn er die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen vorlegt, die Schlüsselzahl 95 in den Kartenführerschein durch die Zulassungsstelle eingetragen.

Anmeldung für: BKrFQG-Kurs für LKW Fahrer (Modul 1-5)

    Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

    [wpgdprc "Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an ed.gnudlib-laz@ztuhcsnetad widerrufen."]

    Anmeldung

    Share This Event